Genaue Ortsangaben sind besonders wichtig (bei Verkehrsunfällen etwa die genaue Straßenbezeichnung zum Beispiel: B139 mit der Angabe der Richtungsfahrbahn und der Ortsangabe (von Ort nach Ort).
Jede ungenaue oder fehlende Information führt zu Zeitverzögerungen und kann im schlimmsten Fall über lebenswichtige Minuten entscheiden.
Eine weitere Möglichkeit zur Alarmierung der Feuerwehr ist die Betätigung der Brandmeldetaste am Feuerwehrhaus. Verbleiben Sie unbedingt beim Feuerwehrhaus und geben Sie bei Eintreffen der ersten Feuerwehrkameraden den Einsatzgrund und genauen Einsatzort bekannt.
In öffentlichen Gebäuden wie einem Einkaufszentrum oder einem Gewerbebetrieb, besteht die Möglichkeit, insofern das Objekt eine Brandmeldeanlage mit Weiterleitung an die Feuerwehr besitzt, im Notfall eine Brandmeldetaste zu betätigen. Das Landesfeuerwehrkommando erhält die Alarmmeldung und alarmiert umgehend die zuständige Feuerwehr.
Auch auf Autobahnen und in Tunnelanlagen gibt es eine Möglichkeit, ohne Mobiltelefon die Einsatzkräfte zu alarmieren. Etwa durch gekennzeichnete Notrufsäulen oder auch einem gekennzeichneten Notruftelefon.
Die Oberösterreichische Landeswarnzentrale (LWZ) mit ihrem Sitz im Landesfeuerwehrkommando in Linz ist rund um die Uhr, sieben Tage die Woche besetzt. Im Normalfall wird diese durch zwei Notrufdisponenten besetzt und bei Großschadensereignissen wie zum Beispiel bei heftigen Unwettern durch weitere Notrufdisponenten aufgestockt, um die Entgegennahme der Notrufe und die Alarmierung der Feuerwehren in Oberösterreich durchzuführen.
Fotos: ©OÖLFV
Entgegennahme des Feuerwehrnotrufs 122
Entgegennahme von Notruf der „Wasserrettung OÖ“ – 0800 230 144
Entgegennahme von Alarmen und automatischen Brandmeldeanlagen
Alarmierung von den OÖ. Feuerwehren
Alarmierung der OÖ. Wasserrettung und Behörden etc.
Verständigung von Rettungsdienst und Rettungsdienst
Weitere Aufgaben und Informationen über die Landeswarnzentrale OÖ finden Sie hier