Aktuell eingerückt und einsatzbereit

Mit 4. Juni 2018 tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land zum Schutz vor Waldbränden in Kraft. Aufgrund der aktuellen Trockenheit besteht die erhöhte Gefahr von Wald-, Wiesen- und Flurbränden.

Wir weisen darauf hin, dass jegliches Hantieren mit Feuer, Entsorgen von Zigarettenabfällen oder auch Glasflaschen, usw. im Gefährdungsgebiet im Wald- bzw. Wiesenbereich verboten ist. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.